Zur LAPL (A) Lizenz

  

Diese Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL, berechtigt zur Durchführung von Flügen als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nach Sichtflugregeln am Tage im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr. Diese Lizenz gilt nur in den der EASA angehörenden Länder und ist beschränkt auf einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk oder Motorsegler (TMG) mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg. Hier bei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden. Trotz dieser Einschränkungen stellt die LAPL eine echte und vor allem kostengünstige Alternative zur PPL(A) dar.

Die Theorieausbildung ist bis auf das Fach Navigation im Wesentlichen mit der Theorieausbildung zur Erlangung der PPL(A) identisch.

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Stunden Flugausbildung. Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen und zumindest fünf Stunden Überlandflug durchgeführt werden. Zusätzlich werden mindestens 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon 3 Stunden Allein-Überlandflug von mindestens 150 km Länge gefordert, wobei 1 vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird.

Im Preis nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren, Landegebühren, Theorieunterricht, notwendiges Lehrmaterial (kann über die Flugschule bezogen werden), Mitgliedsgebühr.

Erforderlich ist ein Tauglichkeitszeugnis für LAPL

 

gültig ab: 01.03.2016

 

MFC Hassfurt e.V.
Flugplatzstr. 20
97437 Haßfurt

 

Rundflüge:

Telefon: 09521 954692


E-Mail: service@mfc-hassfurt.de

 

Luftrettungsstaffel Bayern

 

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