Wir führen Lehrgänge in Theorie und Sprechpraxis für die Funksprechzeugnisse durch:
Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.
Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum.
Das AZF E berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumenten- und nach Sichtflugregeln in englischer Sprache.
Die Prüfung für das BZF I und BZF II wird in einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt. Neben dem Prüfer der BNetzA ist daran als Beisitzer meist ein hauptberuflicher Fluglotse derDeutschen Flugsicherung beteiligt. Die Prüfung besteht aus folgenden Bestandteilen:
Das AZF kann nur erwerben, wer bereits ein BZF besitzt (ausgenommen Flugsicherungspersonal). Auch diese Prüfung wird bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt. Sie besteht aus einem theoretischen Teil mit englischen Multiple-Choice-Fragen (40 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt 288 Fragen), von denen 75 % innerhalb von 30 Minuten korrekt beantwortet werden müssen, und einer praktischen Flugfunkprüfung, in der ein Instrumentenflug einschließlich Erstellung eines Flugplans simuliert wird.
Für das BZF (BZF I, BZF II, BZF E) ist ein Mindestalter von 15 Jahren bestimmt. Für das AZF (AZF, AZF E) gelten 18 Jahre als Mindestalter.
Quelle: WIKIPEDIA
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97437 Haßfurt
Schnupperflüge:
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