Zum Funksprechzeugnis BZF I, BZF II und AZF

Wir führen Lehrgänge in Theorie und Sprechpraxis für die Funksprechzeugnisse durch: 

 

BZF I

BZF I

Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.

 

 

 

 

 

BZF II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum.

 

AZF E

Das AZF E berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumenten- und nach Sichtflugregeln in englischer Sprache.

 

Prüfung

Die Prüfung für das BZF I und BZF II wird in einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt. Neben dem Prüfer der BNetzA ist daran als Beisitzer meist ein hauptberuflicher Fluglotse derDeutschen Flugsicherung beteiligt. Die Prüfung besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Theoretische Prüfung: Dies ist ein 60 Minuten langer Multiple-Choice-Test in deutscher Sprache. Er umfasst 100 Fragen mit je 4 möglichen Antworten, von denen immer nur eine richtig ist. Bewertung: Mindestens 75 Fragen müssen richtig beantwortet sein.
  • Englischprüfung (nur BZF I): Ein kurzer Fachtext in englischer Sprache (Auszug aus luftrechtlichen Veröffentlichungen) muss flüssig laut gelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Bewertet wird die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung und die allgemeine Beherrschung der englischen Sprache.
  • Praktische Prüfung: Ein Flug von A nach B wird simuliert, wobei eine kleine Anzahl von Prüflingen gleichzeitig am Funk aktiv ist, als würden sie tatsächlich gleichzeitig ab- und anfliegen. Der Beisitzer der Prüfung spielt dabei die Rolle des Fluglotsen. Aus- und Einflugpunkte können vorgegeben werden. Kandidaten für das BZF I führen eines der beiden Verfahren (Ab- oder Anflug) in englischer Sprache durch. Bewertet werden Einhaltung der Standardverfahren, zügige Abwicklung der Meldungen, Funkdisziplin, pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Standardfloskeln (Sprechgruppen) des Flugfunks. Anschließend können auch noch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen verlangt werden.

Das AZF kann nur erwerben, wer bereits ein BZF besitzt (ausgenommen Flugsicherungspersonal). Auch diese Prüfung wird bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt. Sie besteht aus einem theoretischen Teil mit englischen Multiple-Choice-Fragen (40 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt 288 Fragen), von denen 75 % innerhalb von 30 Minuten korrekt beantwortet werden müssen, und einer praktischen Flugfunkprüfung, in der ein Instrumentenflug einschließlich Erstellung eines Flugplans simuliert wird.

Für das BZF (BZF I, BZF II, BZF E) ist ein Mindestalter von 15 Jahren bestimmt. Für das AZF (AZF, AZF E) gelten 18 Jahre als Mindestalter.

 

Quelle: WIKIPEDIA

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